Naturheilpraxis Rainer Saebel

Königsberger Straße 2, 38678 Clausthal-Zellerfeld,


Da Heilpraktiker keine Kassenzulassung besitzen, gehen für 

gesetzlich versicherte Patienten und Selbstzahler

alle Behandlungskosten zu Ihren Lasten, hierzu zählen auch die Kosten für Medikamente, Laboruntersuchungen und/oder spezielle Materiabestellungen.

Für Sie rechne ich meine Behandlung viertelstündlicher Taktung ab, den genauen Preis erfragen Sie bitte bei der Terminvergabe.

Ausgenommen von dieser Taktung sind die Herstellung von Allergostop sowie die Behandlung mit Blutegeln, hier gelten Festpreise.

Als Behandlungszeit berechne ich auch Zeiten in denen ich, ohne Ihre Anwesenheit, z.B. ihre Laborbefunde auswerte, Therapiepläne für Sie erstelle, oder Schriftstücke in Ihrem Sinne aufsetzen muss.

Telefonische Beratungen oder Beratungen per Email sind ebenfalls kostenpflichtig, insbesondere dann, wenn ich bei einer solchen Beratung Empfehlungen ausspreche, bzw. ich danach Ihre Patientenakten bearbeiten muss.

Nicht in die Berechnung fallen Terminvereinbarungen oder Beratungen und/oder Gespräche zu denen ich Sie kontaktiere. Dies kann z.B. geschehen, wenn ich mich nach Ihrem Befinden erkundigen möchte.

 

 

Privatversicherte und Beihilfeberechtigte Patienten :

Sie bekommen meist zumindest einen Teil der Kosten erstattet.   

Bitte berücksichtigen Sie, das die meisten Versicherer und auch die Beihilfestellen als Erstattungsgrundlage heute noch das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 (!) nutzen, also mit Erstattungssätzen rechnen, mit denen heute kein einziger Behandler mehr eine Praxis betreiben könnte. Aus diesem Grund sind meine Preise oftmals höher, als die Höchstsätze dieses veralteten Gebührenverzeichnisses.

(siehe hierzu:  https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/GEBHEI)

Genaueres hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen, es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, vor Beginn einer Behandlung mit der Versicherung die Kostenübernahme zu klären. 

Übernimmt ihre Versicherung die Behandlungskosten nicht, oder wünschen Sie aus anderen Beweggründen eine Behandlung als Selbstzahler, fallen alle Behandlungskosten zu Ihren Lasten.

Immer jedoch gilt: 

Der Behandlungsvertrag wird zwischen Ihnen und mir geschlossen und nicht zwischen Ihrer Versicherung und mir !

Fremdleistungen wie Laboruntersuchungen, Röntgen oder auch individuell für Sie getätigte Materialbestellungen, wie Blutegel etc, müssen auch von privat versicherten Patienten immer mit dem entsprechenden Untersucher/Lieferanten getrennt abgerechnet werden.


Natürlich kann es immer wieder vorkommen, das Sie aus unterschiedlichen Gründen einen Termin absagen müssen. Hierzu habe ich volles Verständnis. Ich möchte Sie aber darum bitten, so früh als möglich eine Absage auszusprechen, damit ich disponieren kann.

Termine ohne Absage und zu denen Sie nicht erscheinen, stelle ich mit 100% der erwarteten Einnahmen in Rechnung !


Bar oder Kartenzahlungen sind in meiner Praxis nicht möglich. 

Die anfallenden Kosten bitte ich per Überweisung nach zugesandter Rechnung zu begleichen.

Als Zahlungsziel setze ich einen Zeitraum von 10 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Erinnerungen zu nicht erfolgten Zahlung werden mit den zusätzlichen Kosten beaufschlagt.(Schuldnerverzug gem.BGB)

Als Heilpraktiker bin ich gem §4 Nr. 14 (a) UstG von der Umsatzsteuer befreit.