Da Heilpraktiker keine Kassenzulassung besitzen, gehen für gesetzlich versicherte Patienten alle Behandlungskosten zu Ihren Lasten, hierzu zählen auch die anfallenden Kosten für Medikamente.
Privatversicherte und Beihilfeberechtigte bekommen meist zumindest einen Teil der Kosten erstattet.
Bitte berücksichtigen Sie aber, das die meisten Versicherer als Erstattungsgrundlage auch heute noch das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aus dem Jahr 1985 (!) nutzen, also mit Erstattungssätzen rechnen, mit denen heute kein einziger Behandler mehr eine Praxis betreiben könnte.
(siehe hierzu: https://www.verbraucherzentrale-bremen.de/GEBHEI)
Genaueres hierzu entnehmen Sie bitte Ihren Versicherungsunterlagen, es empfiehlt sich aber auf jeden Fall, vor Beginn einer Behandlung mit der Versicherung die Kostenübernahme zu klären. Übernimmt die Versicherung die Kosten nicht, oder wünschen Sie aus anderen Beweggründen eine Behandlung als Selbstzahler, fallen alle Behandlungskosten zu Ihren Lasten.
Immer jedoch gilt: Der Behandlungsvertrag wird zwischen Ihnen und mir geschlossen und nicht zwischen Ihrer Versicherung und mir !
Fremdleistungen wie Laboruntersuchungen, Röntgen oder auch individuell für Sie getätigte Materialbestellungen müssen Sie immer mit dem entsprechenden Untersucher/Lieferanten getrennt abrechnen.
Als Heilpraktiker bin ich gem §4 Nr. 14 (a) UstG von der Umsatzsteuer befreit.